Gewerbesteuer-Hebesatz Aschau a.Inn

Aschau a.Inn im Kreis Mühldorf a.Inn (Freistaat Bayern) hat 3.555 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

300 %
Hebesatz Gewerbesteuer
250 %
Grundsteuer B
250 %
Grundsteuer A
47.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Aschau a.Inn rund 10.500 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 300 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 342 %. Aschau a.Inn liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Mühldorf a.Inn)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Waldkraiburg 390 % 380 %
Mühldorf a.Inn 395 % 365 %
Ampfing 330 % 350 %
Haag i.OB 340 % 340 %
Neumarkt-Sankt Veit 360 % 380 %
Kraiburg a.Inn 340 % 360 %
Gars a.Inn 380 % 380 %
Schwindegg 350 % 380 %
Mettenheim 320 % 280 %
Buchbach 320 % 350 %
Polling 320 % 320 %
Heldenstein 380 % 400 %

Zuständig für Aschau a.Inn

Finanzamt
Finanzamt Mühldorf
Katharinenplatz, 84445 Mühldorf
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Postleitzahlen
84544
Ortsteile
Aschau

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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