Gewerbesteuer-Hebesatz Böbrach

Böbrach im Kreis Regen (Freistaat Bayern) hat 1.591 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

400 %
Hebesatz Gewerbesteuer
420 %
Grundsteuer B
420 %
Grundsteuer A
1.966.
Platz von 2.056 in Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 400 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Böbrach rund 14.000 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 400 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 345 %. Böbrach liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Regen)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Regen 390 % 570 %
Zwiesel 440 % 570 %
Viechtach 390 % 390 %
Kirchberg i.Wald 360 % 400 %
Bodenmais 410 % 410 %
Bischofsmais 360 % 370 %
Rinchnach 380 % 350 %
Teisnach 320 % 290 %
Kollnburg 370 % 390 %
Prackenbach 340 % 320 %
Frauenau 425 % 425 %
Drachselsried 350 % 310 %

Alle Gemeinden im Kreis Regen »

Zuständig für Böbrach

Finanzamt
Finanzamt Zwiesel m. ASt Viechtach
Stadtplatz 16, 94221 Zwiesel
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Postleitzahlen
94255
Ortsteile
Böbrach

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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