Gewerbesteuer-Hebesatz Burgebrach

Burgebrach im Kreis Bamberg (Freistaat Bayern) hat 7.118 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %. Stand der Daten: 31.12.2022.

300 %
Hebesatz Gewerbesteuer
300 %
Grundsteuer B
300 %
Grundsteuer A
50.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 300 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Burgebrach rund 10.500 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 300 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 342 %. Burgebrach liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Bamberg)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Bamberg 390 % 535 %
Hirschaid 360 % 360 %
Hallstadt 310 % 250 %
Memmelsdorf 370 % 370 %
Strullendorf 370 % 370 %
Scheßlitz 380 % 420 %
Stegaurach 330 % 330 %
Litzendorf 360 % 360 %
Schlüsselfeld 320 % 320 %
Bischberg 400 % 315 %
Frensdorf 380 % 380 %
Zapfendorf 380 % 420 %

Zuständig für Burgebrach

Finanzamt
Finanzamt Bamberg
Martin-Luther-Str., 96045 Bamberg
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Postleitzahlen
96136, 96138
Ortsteile
Ampferbach, Büchelberg, Burgebrach, Dietendorf, Dippach, Dürrhof, Failshof, Försdorf, Grasmannsdorf, Hirschbrunn, Klemmenhof, Krumbach, Küstersgreuth, Magdalenenkappel, Manndorf, Mönchherrnsdorf, Mönchsambach, Oberharnsbach, Oberköst, Schatzenhof, Stappenbach, Tempelsgreuth, Treppendorf, Unterharnsbach, Unterneuses, Vollmannsdorf, Wolfsbach

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Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bundeszentralamt für Steuern. Stand der Hebesätze: 31.12.2022. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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