Gewerbesteuer-Hebesatz Frankenstein

Frankenstein im Kreis Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz) hat 915 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 410 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

410 %
Hebesatz Gewerbesteuer
554 %
Grundsteuer B
495 %
Grundsteuer A
2.037.
Platz von 2.301 in Rheinland-Pfalz (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 410 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Frankenstein rund 14.350 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 410 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Rheinland-Pfalz liegt bei 389 %. Frankenstein liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Kaiserslautern)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Landstuhl 432 % 752 %
Ramstein-Miesenbach 400 % 470 %
Bruchmühlbach-Miesau 400 % 522 %
Enkenbach-Alsenborn 380 % 465 %
Otterberg 405 % 475 %
Weilerbach 380 % 465 %
Hochspeyer 440 % 520 %
Hütschenhausen 400 % 470 %
Otterbach 400 % 465 %
Mehlingen 385 % 400 %
Rodenbach 390 % 465 %
Trippstadt 455 % 492 %

Alle Gemeinden im Kreis Kaiserslautern »

Zuständig für Frankenstein

Finanzamt
Finanzamt Kaiserslautern
Eisenbahnstr. 56, 67653 Kaiserslautern
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für die Pfalz
Postleitzahlen
67468
Ortsteile
Frankenstein

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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