Kaarst im Rhein-Kreis Neuss (Nordrhein-Westfalen) hat 44.185 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 439 %. Stand der Daten: 31.12.2024.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Kaarst rund 15.365 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 439 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Nordrhein-Westfalen liegt bei 459 %. Kaarst liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Grundsteuer B |
|---|---|---|
| Neuss | 455 % | 495 % |
| Dormagen | 500 % | 595 % |
| Grevenbroich | 450 % | 625 % |
| Meerbusch | 450 % | 480 % |
| Korschenbroich | 450 % | 690 % |
| Jüchen | 470 % | 695 % |
| Rommerskirchen | 450 % | 493 % |
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Kostenlos starten »Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.
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