Gewerbesteuer-Hebesatz Parkstetten

Parkstetten im Kreis Straubing-Bogen (Freistaat Bayern) hat 3.328 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

380 %
Hebesatz Gewerbesteuer
340 %
Grundsteuer B
350 %
Grundsteuer A
1.594.
Platz von 2.056 in Freistaat Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 380 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Parkstetten rund 13.300 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 380 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Freistaat Bayern liegt bei 342 %. Parkstetten liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Straubing-Bogen)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Bogen 340 % 340 %
Geiselhöring 325 % 340 %
Mallersdorf-Pfaffenberg 350 % 350 %
Leiblfing 325 % 350 %
Kirchroth 330 % 250 %
Wiesenfelden 350 % 350 %
Aiterhofen 330 % 330 %
Laberweinting 360 % 360 %
Straßkirchen 350 % 370 %
Oberschneiding 350 % 350 %
Hunderdorf 330 % 330 %
Steinach 360 % 360 %

Zuständig für Parkstetten

Finanzamt
Finanzamt Straubing
Fürstenstr., 94301 Straubing
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau
Postleitzahlen
94365
Ortsteile
Bielhof, Fischerdorf, Friedenhain, Oberharthof, Parkstetten, Reibersdorf, Roithof, Scheften, Scheftenhäusl, Scheftenhof, Scheftenmühle, Stockmühle, Thurasdorf, Thurnhof, Unterharthof

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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