Gewerbesteuer-Hebesatz Pfedelbach

Pfedelbach im Kreis Hohenlohekreis (Baden-Württemberg) hat 9.359 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 370 %. Stand der Daten: 31.12.2022.

370 %
Hebesatz Gewerbesteuer
350 %
Grundsteuer B
350 %
Grundsteuer A
774.
Platz von 1.100 in Baden-Württemberg (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 370 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Pfedelbach rund 12.950 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 370 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Baden-Württemberg liegt bei 357 %. Pfedelbach liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Hohenlohekreis)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Öhringen 375 % 395 %
Künzelsau 400 % 400 %
Bretzfeld 380 % 370 %
Neuenstein 370 % 370 %
Kupferzell 375 % 340 %
Schöntal 400 % 410 %
Ingelfingen 365 % 320 %
Forchtenberg 380 % 350 %
Krautheim 400 % 400 %
Niedernhall 370 % 320 %
Mulfingen 340 % 330 %
Waldenburg 375 % 380 %

Zuständig für Pfedelbach

Finanzamt
Finanzamt Öhringen
Haagweg, 74611 Öhringen
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken
Postleitzahlen
74627, 74629
Ortsteile
Altrenzen, Baierbach, Braunenberg, Buchhorn, Bühl, Burghof, Eichhornshof, Floßholz, Gänsberg, Gleichen, Griet, Harsberg, Hasenberg, Heimaten, Herbenberg, Heuberg, Heuholz, Hinterespig, Klingenhof, Kohlhof, Lerchenhof, Lindelberg, Mittelsteinbach, Oberhöfen, Oberohrn, Ohnholz, Pfedelbach, Renzen, Rohrmühle, Schmiedshof, Schuppach, Stöckig, Strohberg, Tannhof, Unterhöfen, Untersteinbach, Vorderespig, Weißlensberg, Windischenbach

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Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bundeszentralamt für Steuern. Stand der Hebesätze: 31.12.2022. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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