Gewerbesteuer-Hebesatz Prem

Prem im Kreis Weilheim-Schongau (Freistaat Bayern) hat 949 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

350 %
Hebesatz Gewerbesteuer
350 %
Grundsteuer B
350 %
Grundsteuer A
1.022.
Platz von 2.056 in Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 350 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Prem rund 12.250 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 350 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 345 %. Prem liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Weilheim-Schongau)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Weilheim i.OB 400 % 400 %
Penzberg 330 % 420 %
Peißenberg 380 % 380 %
Schongau 380 % 380 %
Peiting 400 % 390 %
Hohenpeißenberg 350 % 340 %
Polling 345 % 325 %
Wielenbach 380 % 390 %
Altenstadt 320 % 400 %
Seeshaupt 350 % 350 %
Steingaden 380 % 360 %
Huglfing 310 % 300 %

Alle Gemeinden im Kreis Weilheim-Schongau »

Zuständig für Prem

Finanzamt
Finanzamt Weilheim-Schongau
Hofstr. 23, 82362 Weilheim
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Postleitzahlen
86984
Ortsteile
Aumühle, Gründl, Hachegg, Helmau, Karlsebene, Moosreiten, Oberaumühle, Prem, Sauwald, Schlögl, Schwerblmühle, Steinwies, Unterried

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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