Saal im Kreis Vorpommern-Rügen (Mecklenburg-Vorpommern) hat 1.414 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 %. Stand der Daten: 31.12.2022.
Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Saal rund 12.250 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 350 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.
Der durchschnittliche Hebesatz in Mecklenburg-Vorpommern liegt bei 362 %. Saal liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.
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Kostenlos starten »Quellen: Statistisches Bundesamt (Destatis), Bundeszentralamt für Steuern. Stand der Hebesätze: 31.12.2022. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.