Gewerbesteuer-Hebesatz Schierling

Schierling im Kreis Regensburg (Freistaat Bayern) hat 8.350 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

360 %
Hebesatz Gewerbesteuer
350 %
Grundsteuer B
350 %
Grundsteuer A
1.380.
Platz von 2.056 in Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 360 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Schierling rund 12.600 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 360 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 345 %. Schierling liegt darüber.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Regensburg)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Regensburg 425 % 395 %
Regenstauf 330 % 310 %
Neutraubling 310 % 310 %
Lappersdorf 340 % 320 %
Hemau 300 % 320 %
Nittendorf 300 % 250 %
Wenzenbach 380 % 320 %
Obertraubling 310 % 310 %
Sinzing 380 % 310 %
Pentling 380 % 310 %
Zeitlarn 280 % 280 %
Barbing 330 % 310 %

Alle Gemeinden im Kreis Regensburg »

Zuständig für Schierling

Finanzamt
Finanzamt Regensburg
Galgenbergstr. 31, 93042 Regensburg
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Postleitzahlen
84067, 84069
Ortsteile
Allersdorf, Birnbach, Buchhausen, Deutenhof, Eggmühl, Inkofen, Kolbing, Kraxenhöfen, Lindach, Mannsdorf, Mauernhof, Oberbirnbach, Oberdeggenbach, Oberlaichling, Pinkofen, Roflach, Schierling, Schnitzlmühl, Schönhöfen, Stanglmühle, Unterdeggenbach, Unterlaichling, Wahlsdorf, Walkenstetten, Winkl, Zaitzkofen, Zeissethof

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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