Gewerbesteuer-Hebesatz Schönsee

Schönsee im Kreis Schwandorf (Freistaat Bayern) hat 2.398 Einwohner und erhebt einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 325 %. Stand der Daten: 31.12.2024.

325 %
Hebesatz Gewerbesteuer
325 %
Grundsteuer B
325 %
Grundsteuer A
554.
Platz von 2.056 in Bayern (niedrigster Hebesatz = Platz 1)

Was bedeutet der Hebesatz von 325 % für dein Unternehmen?

Bei einem Gewerbeertrag von 100.000 € zahlt eine Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG) in Schönsee rund 11.375 € Gewerbesteuer: 100.000 € × 3,5 % Steuermesszahl × 325 % Hebesatz. Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 € und können die Gewerbesteuer weitgehend auf die Einkommensteuer anrechnen.

Der durchschnittliche Hebesatz in Bayern liegt bei 345 %. Schönsee liegt darunter – ein Standortvorteil für gewerbliche Unternehmen.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen. Keine Steuerberatung.

Hebesätze in der Umgebung (Kreis Schwandorf)

GemeindeGewerbesteuerGrundsteuer B
Schwandorf 380 % 340 %
Burglengenfeld 380 % 470 %
Maxhütte-Haidhof 380 % 370 %
Nittenau 380 % 380 %
Neunburg vorm Wald 360 % 360 %
Teublitz 380 % 390 %
Schwarzenfeld 350 % 340 %
Nabburg 350 % 350 %
Wernberg-Köblitz 330 % 340 %
Wackersdorf 350 % 280 %
Pfreimd 330 % 350 %
Oberviechtach 350 % 350 %

Alle Gemeinden im Kreis Schwandorf »

Zuständig für Schönsee

Finanzamt
Finanzamt Schwandorf mit Außenstelle Neunburg v. W.
Friedrich-Ebert-Str. 59, 92419 Schwandorf
Industrie- und Handelskammer
Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
Postleitzahlen
92539
Ortsteile
Dietersberg, Dietersdorf, Eulenberg, Friedrichshäng, Gaisthal, Grünthal, Johannismühle, Josephsthal, Laub, Lilienthal, Lindau, Muggenthal, Polster, Polstermühle, Rackenthal, Rosenhof, Rosenthal, Schönsee, Schwand, Wagnermühle, Weberhäuser, Ziegelhütte

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Quelle der Hebesätze: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0), Stand 31.12.2024. Einwohnerzahlen: Destatis, 30.06.2022. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten bei der Grundsteuer neue Hebesätze, die hier noch nicht enthalten sind. Hebesätze können sich jährlich ändern; maßgeblich ist die aktuelle Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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