90.04 Betrieb von Kultur- und Unterhaltungseinrichtungen
WZ 90.04.3 Varietés und Kleinkunstbühnen
Diese Unterklasse umfasst:
– Betrieb von Varietés und Kleinkunstbühnen u. ä. Einrichtungen für künstlerische Darbietungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Kinos (s. 59.14.0)
– Tätigkeiten von Vorverkaufsstellen (s. 79.90.0)
10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln
WZ 10.83 Verarbeitung von Kaffee und Tee, Herstellung von Kaffee-Ersatz
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94.99 Sonstige Interessenvertretungen und Vereinigungen a. n. g.
WZ 94.99.3 Verbraucherorganisationen
Diese Unterklasse umfasst:
– Tätigkeiten von Organisationen, die nicht unmittelbar einer politischen Partei angeschlossen sind und Angelegenheiten und Themen von öffentlichem Interesse unterstützen, d. h. durch Unterrichtung der Öffentlichkeit, politische Einflussnahme, Mittelbeschaffung usw.:
● Verbraucherverbände
● Automobilclubs
● Mietervereine
● Zuschussvergabe durch Verbraucherorganisationen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– karitative Maßnahmen wie Spendensammlungen im Sozialbereich (s. 88.99.0)
– Tätigkeiten von professionellen Künstlerensembles oder -organisationen (s. Gruppe 90.0)
– Tätigkeiten von Sportvereinen (s. 93.12.0)
– Tätigkeiten von Berufsorganisationen (s. 94.12.0)
23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
WZ 23.12 Veredlung und Bearbeitung von Flachglas
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13 Herstellung von Textilien
WZ 13.3 Veredlung von Textilien und Bekleidung
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13 Herstellung von Textilien
WZ 13.30 Veredlung von Textilien und Bekleidung
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56.30 Ausschank von Getränken
WZ 56.30.4 Vergnügungslokale
Diese Unterklasse umfasst:
– Verkauf von Getränken, im Allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, mit begleitendem Unterhaltungsprogramm
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Wiederverkauf von verpackten / fertig zubereiteten Getränken (s. Abteilung 47)
– Automatenverkauf (s. 47.99.9)
– Betrieb von Tanzdielen ohne Getränkeausschank (s. 93.29.0)
93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
WZ 93.21 Vergnügungs- und Themenparks
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WZ 58 Verlagswesen
Diese Abteilung umfasst das Verlegen von Büchern, Broschüren, Faltblättern, Prospekten und ähnlichen Druckerzeugnissen, Wörterbüchern und Enzyklopädien, Atlanten und anderen kartografischen Erzeugnissen, Zeitungen und Zeitschriften, Verzeichnissen und Adressenlisten sowie von Software. Diese Werke zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Schaffung eine schöpferische Leistung erfordert und sie meist urheberrechtlich geschützt sind.
Zum Verlagswesen gehört auch der Erwerb von Eigentumsrechten an Inhalten (Informationsprodukten), die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, indem auf verschiedene Weise für ihre Vervielfältigung und Verbreitung gesorgt wird. Dieser Abschnitt umfasst alle Formen des Verlegens (in gedruckter, elektronischer oder Audioform, im Internet, als Multimediaprodukte wie Nachschlagewerke auf CD-ROM usw.), außer dem Veröffentlichen von Filmen.
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58 Verlagswesen
WZ 58.12 Verlegen von Adressbüchern und Verzeichnissen
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59.20 "Tonstudios
WZ 59.20.2 Verlegen von bespielten Tonträgern
Diese Unterklasse umfasst:
– verlegerischen Vertrieb von Tonaufnahmen an Groß- und Einzelhändler oder unmittelbar an den Kunden. Diese Tätigkeiten können von derselben Einheit ausgeführt werden, die auch die Masteraufzeichnungen aufnimmt. Ist dies nicht der Fall, so muss die Einheit, die diese Tätigkeiten ausführt, die Rechte für die Vervielfältigung und Verbreitung der Originalaufnahmen einholen. Eingeschlossen ist auch der verlegerische Vertrieb von Musikaufnahmen enthaltenden elektronische Dateien, die heruntergeladen und lokal abgespeichert werden können (Musikdownloads).
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58 Verlagswesen
WZ 58.11 Verlegen von Büchern
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58 Verlagswesen
WZ 58.1 "Verlegen von Büchern und Zeitschriften
Diese Gruppe umfasst das Verlegen von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften, Verzeichnissen und Adressenlisten und anderen Werken wie Fotografien, Stiche, Postkarten, Fahrpläne, Formulare, Plakate, Poster und Reproduktionen von Kunstwerken.
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Herstellung von Druckerzeugnissen (s. Gruppe 18.1)
58 Verlagswesen
WZ 58.21 Verlegen von Computerspielen
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59.20 "Tonstudios
WZ 59.20.3 Verlegen von Musikalien
Diese Unterklasse umfasst:
– Verlegen von Musikalien, d. h. Erwerb und Registrierung von Rechten an musikalischen Kompositionen, die Werbung für diese und die Erteilung von Nutzungsgenehmigungen sowie die Verwendung solcher Kompositionen für Aufnahmen, im Hörfunk und Fernsehen, in Kinofilmen, bei Liveauftritten sowie in Print- und sonstigen Medien.
Bei den Einheiten, die diese Tätigkeiten ausführen, kann es sich entweder um die Rechteinhaber selbst handeln oder um von diesen autorisierte Rechteverwalter.
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58 Verlagswesen
WZ 58.2 Verlegen von Software
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58 Verlagswesen
WZ 58.29 Verlegen von sonstiger Software
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58 Verlagswesen
WZ 58.14 Verlegen von Zeitschriften
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58 Verlagswesen
WZ 58.13 Verlegen von Zeitungen
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73 Werbung und Marktforschung
WZ 73.12 Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
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71.12 Ingenieurbüros
WZ 71.12.3 Vermessungsbüros
Diese Unterklasse umfasst:
– geodätischen, geophysikalische, geologische und seismische Untersuchung:
● Land-, Grundstücks- und Katastervermessung
● Lage- und Höhenaufmaß
● Erstellung (amtlicher) Lagepläne, Kartografie und Telemetrie
● Begutachtung in nachbarrechtlichen Grenzstreitigkeiten
● hydrologische Untersuchungen
● unterirdische Untersuchungen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Testbohrungen im Bergbau (s. 09.10.0 und 09.90.0)
– Entwicklung und Verlegen von Software im Ingenieurwesen (s. 58.29.0 und 62.01.9)
– Tätigkeiten von Hard- und Softwareberatern (s. 62.02.0 und 62.09.0)
– technische, physikalische und chemische Untersuchungen (s. 71.20.0)
– Forschung und Entwicklung im Ingenieurwesen (s. 72.19.0)
– Industriedesign (s. 74.10.1)
– Luftbildfotografie (s. 74.20.1)
68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
WZ 68.20.2 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung, Verpachtung und Bewirtschaftung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden:
● Nichtwohngebäude einschließlich Ausstellungshallen, Selbsteinlagerungssysteme und Einkaufszentren
● Gewerbegrundstücke
– Realisierung von Bauvorhaben für Nichtwohngebäude zur eigenen Bewirtschaftung
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68 Grundstücks- und Wohnungswesen
WZ 68.2 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
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68 Grundstücks- und Wohnungswesen
WZ 68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
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68.20 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen
WZ 68.20.1 Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen
Diese Unterklasse umfasst:
– Vermietung, Verpachtung und Bewirtschaftung von eigenen oder geleasten Wohngrundstücken, Wohngebäuden oder Wohnungen:
● Ein- und Mehrfamilienhäuser und Wohnungen
● Wohngrundstücke
– Bereitstellung von Häusern und möblierten oder unmöblierten Wohnungen zur längerfristigen Nutzung, in der Regel auf monatlicher oder jährlicher Basis
– Realisierung von Wohnungsbauvorhaben zur eigenen Bewirtschaftung
– Vermietung und Verpachtung von Grundstücken für Wohnmobile
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Betrieb von Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienheimen, Wohnheimen, Campingplätzen und sonstigen Unterkünften für kurzzeitigen Aufenthalt (s. Abteilung 55)
77 Vermietung von beweglichen Sachen
WZ 77.32 Vermietung von Baumaschinen und -geräten
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WZ 77 Vermietung von beweglichen Sachen
Diese Abteilung umfasst die Vermietung und das Operating-Leasing von Sachanlagen ohne Bedienungspersonal und das Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights), einschließlich der Vermietung und des Operating-Leasings einer Vielzahl von Sachgütern wie Kraftwagen, Datenverarbeitungsgeräten, Gebrauchsgütern, Maschinen und Ausrüstungen an Kunden gegen eine periodisch zu entrichtende Mietgebühr oder Leasingzahlung. Sie ist untergliedert in: (1) die Vermietung von Kraftfahrzeugen, (2) die Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten und anderen Gebrauchsgütern, (3) die Vermietung von Maschinen und Geräten, die häufig für wirtschaftliche Tätigkeiten eingesetzt werden, einschließlich Verkehrsmittel, und (4) das Leasing von als geistiges Eigentum geschützten und ähnlichen Gütern.
Diese Abteilung umfasst nicht:
– Finanzierungsleasing (s. 64.91.0)
– Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen (s. Abschnitt L)
– Vermietung von Geräten mit Bedienungspersonal (s. entsprechende Unterklassen der mit diesen Geräten ausgeübten Tätigkeit, z. B. Bau (Abschnitt F) und Verkehr (Abschnitt H))
77 Vermietung von beweglichen Sachen
WZ 77.33 "Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und
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77 Vermietung von beweglichen Sachen
WZ 77.2 Vermietung von Gebrauchsgütern
Diese Gruppe umfasst die Vermietung von Gebrauchsgütern sowie die Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten und Videofilmen. Die Tätigkeiten umfassen die kurzfristige Vermietung von Gütern, wenngleich in einigen Fällen auch eine längerfristige Vermietung vorkommen kann.
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