Diese Unterklasse umfasst:
– Wahrnehmung der rechtlichen Interessen von Parteien auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes durch Patentanwälte oder unter deren Aufsicht, auch vor Gerichten oder sonstigen Justiz- und Verwaltungsstellen:
● Beratung in Schutzrechtsangelegenheiten und rechtliche Vertretung gegenüber Dritten
● Vertretung in Verfahren vor Patent- und Markenämtern und Patentgerichten
● Vertretung in Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit oder Zurücknahme eines Patents oder ergänzenden Schutzzertifikats oder wegen Erteilung einer Zwangslizenz vor
Gerichten
● Vertretung in Verfahren vor dem Bundessortenamt u. ä. Institutionen
Diese Unterklasse umfasst nicht:
– Tätigkeiten von Gerichten (s. 84.23.0)
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