Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen mehren Personen, durch den sie sich verpflichten, gemeinsam ein Unternehmen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu betreiben.

Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen zwei oder mehr Personen, durch den sie sich verpflichten, gemeinsam ein Unternehmen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zu betreiben.

Ein Gesellschaftsvertrag regelt unter anderem:

  • die Rechte und Pflichten der Gesellschafter
  • den Zweck der Gesellschaft
  • die Beiträge der Gesellschafter
  • die Verteilung von Gewinn und Verlust
  • die Organisation der Gesellschaft
  • die Bestimmungen bei Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters

Satzung

Gesellschaftsverträge werden bei Kapitalgesellschaften auch als Satzung der Gesellschaft bezeichnet. Bei Aktiengesellschaften wird immer der Begriff Satzung verwendet, während bei GmbH und UG sowohl Gesellschaftsvertrag als auch Satzung geläufig sind.

Grund ist deren Einstufung als Körperschaften und die Tatsache, dass diese auch von einer Person allein gegründet werden können.

Bei Personengesellschaften wird der Begriff Satzung nicht verwendet. Diese haben immer nur Gesellschaftsverträge.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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