Juristische Person

Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.

Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können. Dabei handelt es sich nie um Menschen, welche rechtlich als natürliche Personen bezeichnet werden. Juristische Personen sind die Kapitalgesellschaften GmbH und AG.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Grundkapital
Als Grundkapital wird bei der AG, KGaA und SE die von den Aktionären erbrachte Einlage genannt.
Informationen ansehen »
Natürliche Person
Bei einer natürlichen Person handelt es sich um einen Mensch als Rechtssubjekt.
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist ein Vertrag zwischen mehren Personen, durch den sie sich verpflichten, gemeinsam ein Unternehmen zur Erreichung eines ge…
Informationen ansehen »