Forderung

Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.

Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.

Eine Forderung kann auch durch Rechtsgeschäft oder Gesetz entstehen. Sie erlischt durch Erfüllung. Ein dinglicher Anspruch ist dagegen keine Forderung.

Der Begriff Forderung findet aber auch sowohl im öffentlichen Recht Anwendung (z.B. Steuerforderungen, Bußgelder, Rückforderungen zu Unrecht erhaltener Sozialleistungen) als auch im Rechnungswesen (vgl. § 266 Abs. 2 B II. HGB), dort sind Forderungen als Vermögensgegenstand Bestandteil der Aktiva einer Bilanz.

Der Forderung des Gläubigers steht eine Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber.

Forderungen bemessen sich nach den Regelungen der §§ 241 ff. BGB.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht man die Verpflichtung eines Schuldners, seinem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
Informationen ansehen »
Wirtschaftlich Berechtigter
Wirtschaftlich Berechtigte sind in der Regel sind die Gesellschafter einer Gesellschaft.
Informationen ansehen »
Leistung
Eine Leistung ist ein Tun oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld.
Informationen ansehen »
Gläubiger
Ein Gläubiger kann im Rahmen eines Schuldverhältnisses von dem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Gesellschaft
Eine Gesellschaft ist eine auf Dauer angelegte rechtliche und wirtschaftliche Verbindung von Personen, deren Zweck auf das gemeinsame Handeln zur För…
Informationen ansehen »
Gewerbe
Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und selbstständige Tätigkeit, mit Ausnahme der freien Berufe.
Informationen ansehen »