Handelsgewerbe

Handelsgewerbe

Ein Handelsgewerbe ist jedes Gewerbe, das dem Handelsrecht unterliegt. Nach § 1 Abs. 2 HGB ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe , der einen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Gläubiger
Ein Gläubiger kann im Rahmen eines Schuldverhältnisses von dem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Schuldverhältnis
Aufgrund eines Schuldverhältnisses kann ein Gläubiger von einem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Auslegung
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
Informationen ansehen »
Gesellschaft
Eine Gesellschaft ist eine auf Dauer angelegte rechtliche und wirtschaftliche Verbindung von Personen, deren Zweck auf das gemeinsame Handeln zur För…
Informationen ansehen »