Leistung

Eine Leistung ist ein Tun oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld.

Nach § 241 Abs. 1 BGB ist eine Leistung ein Tun oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld. Der Schuldner wird kraft Schuldverhältnisses zu einer entsprechenden Leistung verpflichtet. Das Recht des Gläubigers, diese Leistung zu verlangen, nennt sich Anspruch, § 194 Abs. 1 BGB.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Angebot und Annahme
Ein Angebot ist eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung. Wird es angenommen, kommt ein Vertrag zustande.
Informationen ansehen »
Gesellschaft
Eine Gesellschaft ist eine auf Dauer angelegte rechtliche und wirtschaftliche Verbindung von Personen, deren Zweck auf das gemeinsame Handeln zur För…
Informationen ansehen »
Gläubiger
Ein Gläubiger kann im Rahmen eines Schuldverhältnisses von dem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Vertrag
Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet.
Informationen ansehen »
Wirtschaftlich Berechtigter
Wirtschaftlich Berechtigte sind in der Regel sind die Gesellschafter einer Gesellschaft.
Informationen ansehen »