Schuldner

Ein Schuldner ist aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet, dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen.

Bei einem Schuldner (auch als Debitor bekannt) handelt es sich um eine Person, die aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist, einer anderen Person, dem Gläubiger, eine Leistung zu erbringen (vgl. § 241 Abs. 1 BGB).

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Schuldner
Ein Schuldner ist aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet, dem Gläubiger eine Leistung zu erbringen.
Informationen ansehen »
Gewerbe
Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und selbstständige Tätigkeit, mit Ausnahme der freien Berufe.
Informationen ansehen »
Schuldverhältnis
Aufgrund eines Schuldverhältnisses kann ein Gläubiger von einem Schuldner eine Leistung fordern.
Informationen ansehen »
Vertrag
Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet.
Informationen ansehen »