Beschlussfähigkeit

Beschlussfähigkeit bezeichnet die minimale Anzahl an Teilnehmern einer Versammlung, damit diese Entscheidungen treffen kann.

Ein Organ (z.B. die Gesellschafterversammlung bei einer GmbH) kann nur dann Entscheidungen treffen, wenn eine festgelegte, benötigte Anzahl an stimmberechtigten Mitgliedern anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit wird auch als Quorum bezeichnet.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Registerpublizität
Registerpublizität bezeichnet den Rechtsschein des Handelsregisters.
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Natürliche Person
Bei einer natürlichen Person handelt es sich um einen Mensch als Rechtssubjekt.
Informationen ansehen »
Körperschaft
Eine Körperschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Zweck der Zusammenarbeit auf ein gemeinsames Ziel hin.
Informationen ansehen »
Firma
Die Firma ist der Name, unter dem ein Kaufmann oder gewerbliches Unternehmen seine Geschäfte betreibt.
Informationen ansehen »