Genossenschaftsregister

Genossenschaftsregister

Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.

Das Genossenschaftsregister ist ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Genossenschaft (eG) Auskunft gibt.

Rechtliche Tatsachen über die Gründung und rechtliche Veränderungen bei Genossenschaften sind zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden (Anmeldung).

Es wird bei den Amtsgerichten (Abteilung Registergericht) geführt. Funktionell zuständig für Eintragungen ist dort ein Rechtspfleger.

Das Genossenschaftsregister enthält u.a. Angaben über

  • Name, Sitz und Gegenstand
  • Nachschusspflicht der Genossen
  • Vorstand, Prokuristen und Vertretungsregelung
  • Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens
  • Auflösung und Erlöschen

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Natürliche Person
Bei einer natürlichen Person handelt es sich um einen Mensch als Rechtssubjekt.
Informationen ansehen »
Befreiung von 181 BGB
§ 181 BGB regelt Insichgeschäfte und Mehrfachvertretungen. Damit soll verhindert werden, dass jemand mit sich selbst (Insichgeschäft) oder mit einem …
Informationen ansehen »
Anmeldung
Anmeldung meint in diesem Kontext die Anmeldung zur Eintragung in ein öffentliches Register.
Informationen ansehen »
Körperschaft
Eine Körperschaft ist ein Zusammenschluss von Personen mit dem Zweck der Zusammenarbeit auf ein gemeinsames Ziel hin.
Informationen ansehen »
Nennbetrag
Der Nennbetrag ist der fixe Geldwert eines Geschäftsanteils.
Informationen ansehen »