Gesellschafterversammlung

Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist eine Versammlung der Anteilseigner einer Gesellschaft.

Die Gesellschafterversammlung ist eine Versammlung der Anteilseigner einer Gesellschaft. Sie ist das oberste Organ einer jeden Gesellschaft.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Mehrfachvertretung
Mehrfachvertretung bezeichnet Geschäfte, die jemand mit einem Dritten, dessen Vertreter er ist, abschließt.
Informationen ansehen »
Gewerbe
Ein Gewerbe ist eine selbstständige, entgeltliche, erlaubte, nach außen gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht…
Informationen ansehen »
Befreiung von 181 BGB
§ 181 BGB regelt Insichgeschäfte und Mehrfachvertretungen. Damit soll verhindert werden, dass jemand mit sich selbst (Insichgeschäft) oder mit einem …
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Register
Ein Register ist ein offizielles Verzeichnis von Unternehmen.
Informationen ansehen »