Juristische Person

Juristische Personen sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.

Juristische Personen sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können. Sie können Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.

Juristische Personen sind nach dem Willen des Gesetzgebers nur die Gesellschaften, die er ausdrücklich als solche anerkannt hat. Sie werden auch als Körperschaften bezeichnet.

Darunter fallen:

  1. GmbH (§ 13 GmbHG)
  2. Aktiengesellschaft (§ 1 AktG)
  3. Eingetragene Genossenschaft (§ 1 GenG)
  4. Eingetragener Verein (§ 21 BGB)

Juristische Personen stehen im Gegensatz zu Menschen als natürlichen Personen.

Kennzeichnend für juristische Personen ist, dass diese für ihre Verbindlichkeiten selbst haften. Die natürlichen Personen dahinter haften im Regelfall nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (Haftungsbeschränkung).

Das Einkommen von juristischen Personen wird mit der Körperschaftsteuer besteuert. Sie beträgt 15 % des zu versteuernden Einkommens.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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