Stammkapital

Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen.

Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen. Es steht den Gläubigern der Gesellschaft als Haftmasse zur Verfügung steht.

Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 25.000 € betragen. Eine Unternehmergesellschaft kann man theoretisch mit einem Stammkapital von 1 € gründen. Es ist unterteilt in Geschäftsanteile.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

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