Gesellschaftszweck

Der Gesellschaftszweck definiert, was die Gesellschafter mit der Gesellschaft erreichen möchten.

Er deckt sich häufig mit dem Unternehmensgegenstand, muss aber nicht mit ihm identisch sein. Normalerweise ist er umfassender als der Begriff des Unternehmensgegenstands.

Der Unternehmensgegenstand ist dabei das Mittel, mit dem die Gesellschafter ihren Gesellschaftszweck verfolgen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Insichgeschäft
Ein Insichgeschäft ist ein Geschäft, das jemand als Vertreter einer anderen (natürlichen oder juristischen) Person mit sich selbst abschließt.
Informationen ansehen »
Juristische Person
Juristische Personen sind Rechtssubjekte, die selbstständig Träger von Rechten und Pflichten sein können.
Informationen ansehen »
Grundkapital
Als Grundkapital wird bei der AG, KGaA und SE die von den Aktionären erbrachte Einlage genannt.
Informationen ansehen »
Stammkapital
Das Stammkapital bezeichnet bei einer GmbH die im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Einlagen.
Informationen ansehen »
Register
Ein Register ist ein offizielles Verzeichnis von Unternehmen.
Informationen ansehen »
Eintragung
Mit Eintragung ist die Eintragung in ein öffentliches Unternehmensregister wie z.B. das Handelsregister gemeint.
Informationen ansehen »